Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 25.09.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/die Grünen beantragen:

Die Universitätsstadt Siegen beschließt folgende konkretisierende Einzelmaßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzerfordernisse:

  1. Die aus dem Jahre 2012 stammende CO2-Bilanz der Stadt Siegen wird auf den heutigen
    Stand kurzfristig aktualisiert.
    Aufgrund der vorgelegten CO2-Bilanz wird der Rat der Stadt Siegen Ziele definieren bis
    zu welchem Jahr die Klimaneutralität erreicht werden soll.

  2. Im Zuge der Information der Bevölkerung finden 2020 erstmals Informationstage zum
    Klimaschutz statt. Dazu sollen Universität und NGO‘s als Kooperationspartner mit
    eigenen Veranstaltungen gewonnen werden. Die Stadt Siegen stellt die CO2-Bilanz
    spätestens 2021 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vor und berichtet über
    geplante Maßnahmen, evtl. auch mit einem Informationsstand beim Stadtfest.
    Entsprechend dem Vorbild des Siegener Firmenlaufs erarbeitet die Verwaltung 2020 ein
    Konzept für die Durchführung eines klimaneutralen Stadtfestes.

  3. Zur Stabsstelle Klimaschutz gehören der Energiebeauftragte und der
    Klimaschutzbeauftragte der Stadt Siegen, eine einzurichtende Fachstelle Klimaschutz
    (Leitung, externe Ausschreibung) zur Bewertung städtischer Vorlagen und zur
    Koordination von Klimaschutzmaßnahmen, sowie eine halbe Stelle für
    Öffentlichkeitsarbeit und Sachbearbeitung.

  4. Unser Ziel ist es bis zum Jahr 2025 auf den Hauptachsen Nord/Süd und Ost/West
    durchgängige Fahrradwege zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür
    Detailplanungen (ggf. auch mittels einer externen Vergabe) mit einer Kostenschätzung
    bis zum 3. Quartal 2020 vorzulegen. Wo möglich sollen die Radwege getrennt vom Kfz-Verkehr auf mindestens 3 m breiten, asphaltieren und kreuzungsarmen Routen verlaufen. Sofern Kfz-Straßen benutzt werden, streben wir auf stark durch Autos befahrenen Routen mindesten 2 m breite geschützte Radwege an. Nebenstraße sollen wo sinnvoll als Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Um Kreuzungsfreiheit zu erreichen, kann auch der Bau von Brücken und Unterführungen in Betracht gezogen werden.

  5. Zur kurzfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs, die sich aus der Bürgerbeteiligung zum Mobilitätskonzept ergeben, werden im Jahr 2020 50.000€ bereitgestellt.

  6. Die Stadt Siegen lässt sich 2020 als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ zertifizieren.

  7. Die Stadt Siegen will erneuerbare Energien kurzfristig ausbauen.
    Sie wird initiativ, um lokal und regional (über die Stadtgrenzen hinaus) Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien zu ergreifen. Hierzu gehören u.a. der Ausbau der Wind-energie und die Nutzung von Photovoltaik. Die Verwaltung prüft, welche Flächen im Stadtgebiet unter Berücksichtigung ökologi-scher und städtebaulicher Aspekte für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geeignet sind.

  8. Die Stadt Siegen senkt ihren CO2-Ausstoß durch Gebäudeheizung oder Gebäudebetrieb jährlich um mind. 5%. Ziel ist, 2040 einen CO2- neutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dies kann durch Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Dämmmaßnahmen, durch Beleuchtungstausch oder die Optimierung anderer haustechnischer Anlagen (z.B. Pumpen) erfolgen. Kennzahlen sind jährlich im Rat vorzulegen, z.B. im Haushalt.

  9. Für den Umbau der stadteigenen Wälder entsprechend nachhaltiger ökologischer Kriterien werden in den kommenden fünf Jahren ab 2020 jährlich insgesamt 60.000€ bereitgestellt, also 42.000€ zusätzlich zu den bereits im Haushalt eingeplanten 18.000€. Das konkrete Konzept wird im Umweltausschuss vorgestellt.

  10. Die Stadt unterstützt die Pläne des Kreises, kurz- und langfristige Verbesserungen für die Nutzer*innen des ÖPNV umzusetzen und den ÖPNV umweltfreundlich zu gestaltet.
    Die Stadt Siegen wird die Bemühungen zur Verbesserung des ÖPNV durch infrastruktu-relle Maßnahmen (Busspuren, Haltestellenprogramm) verstärken.

  11. Zur Finanzierung der genannten Maßnahmen werden in den nächsten 5 Jahren jeweils Mittel aus der beabsichtigten Gewinnabführung der SVB (Auflösung der Rücklage zum Netzerwerb) in Höhe von bis zu 150.000€ abzüglich der Summe, die durch eine Förderung bereit gestellt würde (Personal), 100.000€ (Kleinmaßnahmen Klimaschutz) und 200.000€ (Planungskosten investiver Maßnahmen, investive Einzelmaßnahmen) bereitgestellt.
    Zur Minderung der Personalkosten wird die Verwaltung beauftragt etwaige
    Zuschussprogramme zu nutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Heupel 
CDU-Fraktion 

Michael Groß
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen