Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragen:
Der Rat beschließt:
Zu den Punkten 1 – 3 der Vorlage 1814/2018:
a) Der Rat lehnt den Beschlussvorschlag Nr. 3 ab.
b) Der Rat beschließt in den Bereichen
- Bahnhof und Tiergartenstr. und
- Hindenburgstr., Fürst-Moritz-Str., Herrengarten und Gebrüder-Busch-Str.
wegen den dort geplanten Baumaßnahmen (Parkhaus Berufskolleg / Erneuerung des Herrengartens) zzt. keine Änderungen der Bewirtschaftungen vorzunehmen.
c) Der Bereich der Straßen: Löhrstr., Kornmarkt, Markt, Neumarkt, Pfarrstr., Mar-burger Str., Marburger Tor und Burgstr. wird einheitlich bewirtschaftet:
- Max. ½ Stunde kostenlos,
- max. 1 Stunde 1,50 €.
d) Der Bereich der Straßen Sandstr. (bis Emilienstr.), Friedrichstr. (von Sandstr. bis Emilienstr.) und Juliusstr. wird bewirtschaftet: Max. 1 Stunde 1,50 €.
e) Der Bereich der Straßen Sandstr. (von Emilienstr. bis Kampenstr.), Friedrichstr. (von Emilienstr. bis Kampenstr.), Emilienstr., Grafestr., Mühlengraben, Nordstr., Elisabethstr., Schlämmchen, Albertus-Magnus-Str., Marienstr. und Kampenstr. einschl. des Parkplatzes Kampenstr. wird bewirtschaftet: max. 2 Stunden 1,50 €/h.
f) Der Parkplatz am Hasengarten wir bewirtschaftet: Max. 3 Stunden 1,50 €/h.
g) Die Gebühren der Parkhäuser sollen für Kurzeit-Parker konstant und damit we-sentlich günstiger als die Straßenparkplätze bleiben.
Grundsätzlich gilt für alle Bereiche:
Die Regelungen zum Anwohnerparken bleiben bestehen.
Die notwendigen Parkscheinautomaten sind zu ermitteln und zu beschaffen. Sie sollen zukunftsfähig, kompatibel für Parkleitsysteme und fernwartungsgeeignet sein. Eine sinnvolle gestaffelte Umsetzung soll auch möglich sein. In den Beschaffungsvorgang ist die Politik in geeigneter Form einzubinden.
Zu Punkt 4 der Vorlage 1814/2018:
a) Der Rat stimmt den vorgeschlagenen Tarifen für Dauerparker zu.
b) Die Verwaltung wird beauftragt mit der KEG ein Kontrollsystem zu entwickeln und einzuführen, welches sicherstellt, dass Dauerparker auf den für Kurzzeit-parkende Kunden der Oberstadt unattraktiven Stellflächen parken.
Zu den Punkten 5 & 6 der Vorlage 1814/2018:
Der Rat stimmt den Beschlussempfehlungen zu.
Begründung und Erläuterung:
Der Parksuchverkehr hat in Siegen wie in vielen Stadtzentren einen nicht zu unterschätzen-den Anteil am Verkehrsaufkommen. Dieser soll durch die neue Parkregelung reduziert wer-de. Das wird die Aufenthaltsqualität in unserer Stadt erhöhen.
Dies darf jedoch die Erreichbarkeit der Geschäfte nicht erschweren.
Für Kurzeinkäufe etc. soll daher im Verkehrsraum entlang der Ladenzeile in der Oberstadt kostenloses Kurzparken für max. ½ Stunde möglich bleiben. Wer dort etwas länger parken will, zahlt dagegen spürbar mehr als im naheliegenden Parkhaus.
Ansonsten sollen die Parkgebühren einheitlich 1,50 €/Std. betragen und die günstigeren Ge-bühren in den Parkhäusern beibehalten werden.
Die maximale Parkdauer soll in Zentrums- und Parkhausnähe 1 Stunde betragen, in zent-rumsferneren Bereichen und in Krankenhausnähe 2 Stunden, am Oberen Schloss 3 Stun-den.
So wird ausreichend Parkraum im öffentlichen Bereich zur Verfügung gestellt, der Parksuch-verkehr lohnt nicht mehr, eine stärkere Frequentierung der Parkhäuser ist zu erwarten.
Hinweis:
Die Erhebung von Parkgebühren auch auf bisher nicht oder nur mit Parkscheibe bewirtschaf-teten innerstädtischen Parkplätzen wurde bereits in der Haushaltsstrukturkommission be-schlossen, aber bisher nicht umgesetzt.
Rüdiger Heupel, CDU-Fraktion
Michael Groß, Fraktion B. 90/Die Grünen
Klaus Volker Walter, FDP-Fraktion