Antrag gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 27.10.2021
Solartechnische Nutzung von Dachflächen in städtischen Gestaltungssatzungen ermöglichen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Universitätsstadt Siegen bitten, folgenden Antrag in der o. g. Sitzung des Rates der Universitätsstadt Siegen zur Abstimmung zu stellen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt, die städtischen Gestaltungssatzungen dahingehend zu überarbeiten, dass die solartechnische Nutzung der Dachflächen stadtbildverträglich in den Satzungsgebieten ermöglicht wird. Im Wissen um die dafür notwendigen Personalressourcen wird die Verwaltungen beauftragt, zunächst den in der gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Kulturausschuss vom 02.06.2021 beschlossenen Arbeitsauftrag (Entwicklung eines Konzeptes zum Erhalt und zur Pflege der historischen Bausubstanz) umzusetzen und dann die städtischen Gestaltungssatzungen sukzessive anzupassen. Begonnen werden soll dort, wo in der jüngeren Vergangenheit die häufigsten Anfragen dieser Art gestellt wurden. Die Verwaltung wird beauftragt, halbjährlich über den jeweiligen Sachstand zu berichten.
Begründung:
Die Stadt Siegen verfolgt in Sachen Klimaschutz und -anpassung ehrgeizige Ziele. Für die Zielerreichung ist ein enormer Kraftakt, auch von Seiten der Bürgerinnen und Bürger notwendig. Die teilweise recht alten und sehr unterschiedlichen Regelungen in städtischen Gestaltungssatzungen (Bsp. Wenscht, Eiserfeld, Innenstadt) treffen vielfältige Regelungen zur Gestaltung und Materialität der Dachflächen. Teilweise verhindern diese Regelungen den Bau von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen, was einerseits zu Unverständnis seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie andererseits zu Zielkonflikten seitens der Stadt Siegen führt. Hier bedarf es einer „Harmonisierung“ des Ausbaubedarfs erneuerbarer Energien auf der einen und der Wahrung des Stadtbildes auf der anderen Seite. Den antragstellenden Fraktionen ist bewusst, dass am Ende Kompromisslösungen stehen werden und die Abwägung der Belange nicht einseitig erfolgen soll. Gleichwohl liegt die Vermutung nahe, dass auch in den sensiblen Ortslagen deutlich mehr Dächer einer solaren Nutzung zugeführt werden können.