Antrag zur Sitzung des Rates am 22.02.2017 - Parkraumbewirtschaftungskonzept

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues, 

die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragen: 

Der Rat beschließt: 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Parkraumbewirtschaftungskonzept der Univer-sitätsstadt Siegen unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte weiter zu entwi-ckeln: 

1. Der Bereich „Bahnhof“(2), erweitert um die Tiergartenstr. zwischen Freudenberger-und Blauwunderstr. einschl. der Arndtstr., sowie die Bereiche „Kaisergarten“ (3), „Oberstadt“ (4) und „Frankfurter / St.-Johann-Str.“ (5), werden künftig mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet. 

Anm.: Die Nummern beziehen sich auf die Bereiche der Parkraumbewirtschaftung gem. Vorlage 546/2015 vom 21.08.2015 

2. Die bestehenden Regelungen zum Anwohnerparken bleiben bestehen. D. h. zu-künftig gibt es die Regelung: Parkscheinautomat / Anwohner mit Parkausweis frei. 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Parkscheinautomaten zu beschaffen. Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen. 

4. Die zu beschaffenden Parkscheinautomaten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: leichte Anpassbarkeit der Gebührensätze durch die Verwaltung und die Möglichkeit eines kostenlosen Kurzparktickets. 

5. Die Verwaltung wird beauftragt mit der KEG dafür Sorge zu tragen, dass die Parkhäuser für die Besucher unserer Stadt attraktiver werden und deren Parkraumangebot den Bedürfnissen soweit wie möglich angepasst wird. Des Weiteren ist das Parkleitsystem zu und in den Parkhäusern zu optimieren und regelmäßig zu warten. Aufgrund des Alters der Anlagen ist hier auch eine Erneuerung in Erwägung zu ziehen. 

6. Das Gebührensystem ist zu überarbeiten. Dabei soll die Prämisse gelten: Kurzparken (z.B. max. ½ Stunde) im öffentlichen Verkehrsraum ist kostenlos, längeres Parken (z.B. für max. 1 Stunde) jedoch teurer als in den Parkhäusern. 

 

Begründung und Erläuterung: 

Der Parksuchverkehr hat in Siegen wie in vielen Stadtzentren einen nicht zu unterschätzen-den Anteil am Verkehrsaufkommen. Seine Reduzierung wird die Aufenthaltsqualität in unse-rer Stadt erhöhen. 

Dies darf die Erreichbarkeit der Geschäfte aber nicht erschweren. 

Für Kurzeinkäufe etc. sollen daher im Verkehrsraum kostenlose Kurzparkplätze für max. ½ Stunde geschaffen werden. Wer dort etwas länger (max. 1 Stunde) parken will, zahlt dage-gen spürbar mehr als im naheliegenden Parkhaus. 

Um die Akzeptanz der Parkhäuser zu erhöhen, müssen diese einwandfrei funktionieren. Hier sind Investitionen in das innere Leitsystem erforderlich. 

Nur wenn die Autofahrer sicher sind, im nahegelegenen Parkhaus auf einen geeigneten Parkplatz geführt zu werden, fahren sie dieses auch gezielt an. So werden die sinnlosen „Fahrten um den Block“ vermieden. 

Hinweis: 

Die Erhebung von Parkgebühren auch auf bisher nicht oder nur mit Parkscheibe bewirtschafteten innerstädtischen Parkplätzen wurde bereits in der Haushaltsstrukturkommission be-schlossen, aber bisher nicht umgesetzt.

Rüdiger Heupel
CDU-Fraktionsvorsitzender 

Michael Groß
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Klaus Volker Walter
FDP-Fraktionsvorsitzender