Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
Städte wie Xanten, Herford, Dortmund, Heilbronn, Neuwied, Paderborn, Bremen, Esslingen, gehen rigoros gegen Schotterwüsten vor und haben diese bei Neu- und Umbaumaßnahmen verboten.
Klar ist, dass aus Umwelt- und Klimasicht Schottergärten kritisch zu bewerten sind.
Die Liste der Nachteile ist lang und reicht von den negativen Folgen der Bodenversiegelung (Aufheizung, Wasserabfluss) über den verlorenen Lebensraum für Pflanzen und Tiere (Verlust von Artenvielfalt) bis zu den ästhetischen Aspekten.
In diesem Zusammenhang fragen wir:
- Ist es zulässig, solche Schottergärten zu untersagen?
- Kann ein Mindestanteil an Vegetationsfläche auf einem neu zu bebauenden Grundstück vorgeschrieben werden und wie hoch ist dieser realistisch anzusetzen?
- Gelten befestigte Schotter- und Kiesflächen in Siegen als teilversiegelt und werden sie daher, im Unterschied zu offenen Gartenbereichen, mit Gebühren belastet, wenn ein Wasserablauf in die Kanalisation stattfinden kann? Dies gilt in der Regel, wenn unter der Steinschicht ein wasserdurchlässiges Bodenvlies verlegt wurde.
- Wird dagegen undurchlässige Folie unterlegt, ist die Fläche als vollversiegelt einzustufen. Bei Regen kann das Wasser auf den versiegelten Flächen nicht versickern, was zur Überlastung der Kanalisation und zu Überschwemmungen führen kann. Hinzu kommt die teure Wiederaufbereitung von Abwasser in der Kläranlage.
Sind diese Flächen in Siegen alle erfasst bzw. werden Hauseigentümer in regelmäßigen Abständen gebeten ihre Angaben zu überprüfen?
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Heupel
Fraktionsvorsitzender
Silvia Kessler
Stadtverordnete